Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Bei neuer IT Hardware, aber auch bei gebrauchter IT-Hardware die man kaufen möchte, ließt man oft Garantie, aber auch Gewährleistung. Hört sich beides erstmal super an. Wenn mein Gerät defekt ist, kann ich es ohne Probleme zurück geben. Die Rückgabe ist also kein Problem. Doch ist das wirklich so? Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Wir klären euch zu diesem heiklen Thema auf.

pashminu / Pixabay

 

Man kauf ein super neues und teures Notebook und kaum hat man es angeschlossen geht es nach einem halben Jahr kaputt. Man eilt zum Händler des Vertrauens, doch dieser meint, dass nach den 6 Monaten kein kostenloser Support mehr greift. Doch beim Kauf hat man sich über die zwei Jahre Gewährleistung informiert. Oder Garantie, oder wie war das gleich?

 

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist enorm. Deswegen gibt es oft Missverständnisse und verärgerte Kunden mit defekten Elektro-Geräten. Unser Tipp: Vor dem Kauf informieren, welche Rechte man bei der Rückgabe hat! Wir versuchen es sehr vereinfacht niederzuschreiben. 🙂

Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

 

Die Garantie

Auf einen Blick

  • eine freiwillige, zusätzliche Leistung
  • vom Hersteller oder Verkäufer
  • ist ein Versprechen für die Zukunft

Die Garantie ist relativ einfach zu verstehen. Die Garantie ist ein Versprechen in die Zukunft. Die Garantie sagt: Das Gerät funktioniert im Zeitraum “X” einwandfrei. Sollte es in diesem Zeitraum nicht mehr funktionieren, beziehungsweise ein Defekt auftreten, so gelten die Garantiebedingungen.

Auch sehr wichtig ist, dass eine Garantie zum Zustand eines Gerätes IMMER FREIWILLIG ist. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass die Rechte und Bedingungen einer Garantie sehr stark von Hersteller zu Hersteller abweichen. Also Augen auf und im Vornherein informieren.

 

Die Gewährleistung

Auf einen Blick

  • geht vom Verkäufer aus
  • Beweislast liegt nach 6 Monaten beim Käufer
  • ist gesetzlich vorgeschrieben

Oben haben wir schon gelesen, dass die Garantie freiwillig ist. Anders bei der Gewährleistung, die ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben. Der fachlich korrekte Ausdruck ist übrigens nicht Gewährleistung, sonder Mängelhaftung. Da diese gesetzlich vorgeschrieben ist, ist diese bei jedem Computer, Notebook oder anderen Elektro-Geräten enthalten. Die Gewährleistungsfrist beginnt zum Kaufzeitpunkt.

Der Verkäufer ist immer verpflichtet eine einwandfreie Ware (wenn nicht anders beschrieben) zu übergeben. Ist die Ware nicht mangelfrei, so muss nachgebessert werden. Doch welche Rechte habe ich, wenn die Ware defekt ist?

  • Nacherfüllung (Austausch oder Reparatur)
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Kaufpreisminderung
  • Schadensersatz

Normalerweise ist die Nacherfüllung, also Reparatur oder Austausch zu tätigen. Man kann sich aber auch durch die oben genannten Punkte anders Einigen.

Die 6-Monate-Debatte

Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum auf, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel auch schon zum Kauf vorlag. Will sich der Händler aus der Gewährleistungspflicht ziehen, so muss er das Gegenteil beweisen können.

Tritt der Mangel nach den ersten 6 Monaten nach Kaufdatum auf, so liegt die Beweislast beim Käufer. Hier muss der Käufer beweisen können, dass der Defekt der Ware schon zum Kauf bestand.

 

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist also enorm und darf nicht unterschätzt werden. Sehr oft führt dies nämlich zu Missverständnissen und verärgerte Vertragspartner. Augen auf beim Kauf und die Bedingungen zur Garantie zuvor sorgfältig lesen! 🙂

Johannes Huber
 

In seiner Freizeit macht Johannes nichts lieber, als für ITnator Beiträge zu schreiben. Input bekommt er hierfür von Problemen in der IT Administration von Servern, Clients und vielen weiteren IT Komponenten.

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