Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten

Laptops und Smartphones sind nicht mehr wegzudenken und ermöglichen Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten. Doch worin liegt der Unterschied zwischen den Definitionen?

Telearbeit Homeoffice mobiles Arbeiten

Worin liegt der Unterschied zwischen Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten?

Beim ersten Lesen der Wörter könnte man vermuten, dass alles das Gleiche ist. Doch es gibt große Unterschiede zwischen den Varianten. Vor allem bei der Telearbeit spielt der Arbeitsschutz eine wichtige Rolle. Doch auch bei mobilem Arbeiten und Homeoffice gibt es einiges zu beachten. Wir klären euch auf und erklären die Unterschiede. Grundsätzlich wird aber zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten unterschieden.

Telearbeit

Nach § 2 Abs.7 ArbStättV heißt es zur Telearbeit folgendes:

“Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.”

Das bedeutet, dass man von Telearbeit spricht, wenn folgende Punkte zutreffend sind:

  • regelmäßig
  • von zu Hause aus
  • klare Regelungen zu Arbeitszeit und wöchentliche Stunden
  • Geräte und Ausstattung zahlt der Arbeitgeber
  • Notebook reicht nicht aus, es muss ein Bildschirm gestellt werden

Somit ist ein Telearbeitsplatz ein vollwertiger Arbeitsplatz. Das bedeutet weiter, dass auch der Arbeitsschutz und Datenschutz eingehalten werden muss und der Arbeitsplatz den Arbeitsschutz-Bedingungen gebügen muss. Gegebenenfalls muss der Sicherheitsbeauftragte den Arbeitsplatz sogar abnehmen, was aber auch per Foto geschehen kann.

Zur Telearbeit sollte auch eine Betriebsvereinbarung erstellt werden.

Besteht ein Anspruch auf Telearbeit (Homeoffice)?

Ein rechtlicher Anspruch auf Telearbeit besteht derzeit in Deutschland nicht. Da inzwischen mit Corona immer mehr Nachfrage nach Homeoffice besteht, wird ein Recht auf Homeoffice diskutiert.

Homeoffice

Homeoffice ist eigentlich nur das umgangssprachliche Wort für Telearbeit. Hier wird die Arbeit von zu Hause erbraucht, aber nicht von einem beliebigen Ort. Hierbei gibt es auch Regelungen zu den Arbeitszeiten und dem Arbeitsschutz. Somit ist Homeoffice gleichwertig zur Telearbeit, aber nicht zu mobilem Arbeiten.

Mobiles Arbeiten

Im Gegensatz zur Telearbeit und Homeoffice steht das mobile Arbeiten. Das mobile Arbeiten als Arbeitsform zeichnet sich dadurch aus, dass sie weder an das Büro des Arbeitgebers, noch an den häuslichen Arbeitsplatz gebunden ist. Die Beschäftigten können von beliebigen anderen Orten mithilfe von Laptop, Tablet oder Smartphone über das mobile Netz ihre Arbeit unabhängig von festen Arbeitszeiten und festen Arbeitsplätzen erledigen.

Auch der Arbeitsschutz spielt in erster Linie bei mobilen Arbeiten keine Rolle, da dies die Umgebung oft nicht erfüllen kann. Von mobile Office spricht man, wenn folgende Punkte gegeben sind:

  • nicht regelmäßig
  • es reicht lediglich ein Laptop (Notebook)

Somit ist zwar mobiles Arbeiten für Arbeitgeber günstiger und einfacher Umzusetzen, aber der klassische Fall ist dennoch die Telearbeit (Homeoffice).

Johannes Huber
 

In seiner Freizeit macht Johannes nichts lieber, als für ITnator Beiträge zu schreiben. Input bekommt er hierfür von Problemen in der IT Administration von Servern, Clients und vielen weiteren IT Komponenten.

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